Liebe Aktionärinnen und Aktionäre
Der Bundesrat hat per 1. Juli 2015 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) zur Geldwäschereibekämpfung in Kraft gesetzt. Dieses sieht unter anderem vor, dass sich Inhaberaktionäre bei der Gesellschaft registrieren müssen. Diese Gesetzesänderung betrifft auch die Regional-Eisbahn Sense-See AG, welche verpflichtet ist, ein Verzeichnis über ihre Inhaberaktionäre zu führen. Das wurde ordnungsgemäss durchgeführt.
Gestützt auf das per 1. November 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke sind Inhaberaktien innert 18 Monaten in Namenaktien umzuwandeln.
Aktionäre können sich noch bis 01.05.2021 direkt registrieren. Danach dürfen wir nur noch durch das Gericht gutgeheissene Aktionäre ins Aktienbuch aufnehmen. Nicht registrierte Aktien werden am 01.11.2024 annulliert, womit sämtliche Ansprüche des nichtgemeldeten Aktionärs erlöschen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Regional-Eisbahn Sense-See AG, mit Sitz in Düdingen, an der Generalversammlung im November 2020, die Statutenänderung und die Umwandlung zu beschliessen. Ab diesem Zeitpunkt werden wir zur Rückgabe der Aktientitel aufrufen.
Hiermit fordern wir die Aktionäre, welche ihrer gesetzlichen Meldepflicht von Art. 697i OR bisher nicht nachgekommen sind und bisher noch nicht im Verzeichnis der Inhaberaktionäre eingetragen sind, dies nachzuholen.
Das Formular mit der dazugehörigen Anleitung finden Sie oberhalb dieses Textes.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte bezüglich dieser neuen gesetzlichen Vorschriften gerne zur Verfügung.
Philippe Clerc
Geschäftsführer
Regional-Eisbahn Sense-See AG
Leimacker 4, 3186 Düdingen
1. Wer ist betroffen ?
Betroffen sind alle Aktionäre der Regional-Eisbahn Sense-See AG, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien.
2. Was muss ich tun ?
Das Gesetz verpflichtet alle Aktionäre, sich nach dem Erwerb innert einem Monat bei der Aktiengesellschaft registrieren zu lassen. Dies gilt auch für bisherige Aktionäre, welche die Angaben innert 6 Monaten zu melden haben.
Es genügt dazu, dass Sie bis spätestens am 01.05.2021 der Regional-Eisbahn Sense-See AG mit dem auf unserer Homepage aufgeschalteten Formular Name, Wohnort sowie Nummer und Anzahl der gehaltenen Aktien mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte/Ihres Passes bzw. für Firmen eines Handelsregisterauszugs, per Post (Regional-Eisbahn Sense-See AG, Leimacker 4, 3186 Düdingen) oder elektronisch (info@regionaleisbahn.ch) zukommen lassen.
4. Weitere Pflichten :
Jede Änderung des Vor- und Nachnamens, der Firma sowie der Adresse müssen der Regional-Eisbahn Sense-See AG innert einem Monat gemeldet werden (Art. 697i Abs. 3 OR).
Jeder künftige Erwerb einer Inhaberaktie ist innert Monatsfrist der Gesellschaft mitzuteilen (Art. 697i Abs. 1 OR).