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Der Bundesrat hat per 1. Juli 2015 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) zur Geldwäschereibekämpfung in Kraft gesetzt. Dieses sieht unter anderem vor, dass sich Inhaberaktionäre bei der Gesellschaft registrieren müssen. Diese Gesetzesänderung betrifft auch die Regional-Eisbahn Sense-See AG, welche verpflichtet ist, ein Verzeichnis über ihre Inhaberaktionäre zu führen. Das wurde ordnungsgemäss durchgeführt.

 

Aktionäre, welche sich noch nicht registriert haben, können sich nur noch über das Amtsgericht des Sensebezirks (Schwarzseestrasse 5 - 1712 Tafers  /  026 305 74 04  /  gerichtsense@fr.ch) ins Aktienregister eintragen lassen. 

 

Nicht registrierte Aktien werden am 01.11.2024 annulliert, womit sämtliche Ansprüche des nicht-gemeldeten Aktionärs erlöschen.

 

 

 

Philippe Clerc

Geschäftsführer

 

Regional-Eisbahn Sense-See AG

Leimacker 4, 3186 Düdingen

 

info@regionaleisbahn.ch


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Aktienübertragung
Unsere Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und können somit lediglich direkt an Personen verkauft/verschenkt werden. Dazu ist eine Meldung bei unserer Gesellschaft notwendig. Dazu füllen Sie bitte diese Zession aus und senden uns diese zu. Danke.
Zession Aktienübertragung 2022.pdf
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Formular zur Registrierung der Aktien
Stand: 15.01.2021
Gesetzesänderung Inhaberaktien_Aktionärs
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Steuerwert Aktien per 31.12.2023
2024_03_19_KSTV_Steuerwert der Aktien 20
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Aufruf an die Aktionäre zur Registrierung der Aktien / Umwandlung
Stand: 07.03.2020
Information Aktionäre_Umwandlung in Name
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