Information
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Der Bundesrat hat per 1. Juli 2015 das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) zur Geldwäschereibekämpfung in Kraft gesetzt. Dieses sieht unter anderem vor, dass sich Inhaberaktionäre bei der Gesellschaft registrieren müssen. Diese Gesetzesänderung betrifft auch die Regional-Eisbahn Sense-See AG, welche verpflichtet ist, ein Verzeichnis über ihre Inhaberaktionäre zu führen. Das wurde ordnungsgemäss durchgeführt.
Aktionäre, welche sich noch nicht registriert haben, können sich nur noch über das Amtsgericht des Sensebezirks (Schwarzseestrasse 5 - 1712 Tafers / 026 305 74 04 / gerichtsense@fr.ch) ins Aktienregister eintragen lassen.
Nicht registrierte Aktien werden am 01.11.2024 annulliert, womit sämtliche Ansprüche des nicht-gemeldeten Aktionärs erlöschen.
Philippe Clerc
Geschäftsführer
Regional-Eisbahn Sense-See AG
Leimacker 4, 3186 Düdingen